Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an unsere Angehörigen

Die TrauerHilfe DENK gibt die Senkung der Mehrwertsteuer an Sie weiter

Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung

 

-    TrauerHilfe DENK gibt Steuersenkung vollumfänglich an Kunden weiter

-    Mehrwertsteuer sinkt von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%

-    Senkung gilt ab dem 01.07.2020 und vorläufig bis zum 31.12.2020

 

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Corona-Pandemie ein Paket zur Förderung der Wirtschaft verkündet. Mit Wirkung zum 01.07.2020 wird die Mehrwertsteuer gesenkt und damit private Haushalte entlastet. Die Steuersätze werden auch bei unserer Dienstleistung vorläufig bis zum 31.12.2020 gesenkt.

 

Generell wird bei der Mehrwertsteuer zwischen dem regulären und dem ermäßigten Steuersatz unterschieden. Bei den meisten Waren und Dienstleistungen wurde eine Mehrwertsteuer von 19% berechnet. Für Produkte, die hingegen den Grundbedarf sichern, werden 7% veranschlagt. Dazu zählen beispielsweise Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel. Das Konjunkturpaket sieht vor, dass für den bisherigen Mehrwertsteuersatz von 19% eine Senkung auf 16% erfolgt. Der Ermäßigte in Höhe von 7% wird im Rahmen der Änderungen auf 5% reduziert.

 

TrauerHilfe DENK gibt die Steuersenkung an die Kunden weiter. Das bedeutet, dass die Dienstleistung, Särge und Urnen sichtbar günstiger werden, so dass Sie als Angehörige bei der Verabschiedung eines geliebten Menschen zusätzlich etwas sparen können.

 

Die Senkungen lohnen sich vor allem bei regelmäßigen Großeinkäufen von Lebensmitteln und größeren ungeplanten oder geplanten Ausgaben zu denen beispielsweise auch eine Bestattung gehört. Dadurch sollen insbesondere die Menschen unterstützen, die wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind.

 

(Bildquelle: <a href="https://de.freepik.com/fotos-vektoren-kostenlos/geschaeft">Geschäft Vektor erstellt von macrovector_official - de.freepik.com</a>)