Seebestattung
Bis ins frühe 20. Jahrhundert wurden fast ausschließlich jene Menschen auf See bestattet, die als Angehörige einer Schiffsbesatzung auf hoher See verstarben. Lange galt die Seebestattung deshalb als „Notbestattung für auf See Verstorbene".
Der stark gestiegene Anteil von Feuerbestattungen sorgte in den letzten Jahrzehnten dafür, dass die Bestattung eines zuvor eingeäscherten Verstorbenen im Meer zu einer alternativen Bestattungsform wurde.
Rechtslage zur Seebestattung in Deutschland:
Seit 1934 ist es in Deutschland erlaubt, statt einer Friedhofsbestattung eine Seebestattung durchzuführen. Die Asche wird in einer speziellen See-Urne außerhalb der Dreimeilenzone in der Regel über sogenanntem „Rauen Grund" (Gebiete in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird) dem Meer übergeben. Von Deutschland aus ist dies vor allem in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer möglich. Eine Seebestattung kann jedoch grundsätzlich in jedem Meer durchgeführt werden.
See-Urnen müssen sich nach der Beisetzung innerhalb kurzer Zeit vollständig im Wasser auflösen und bestehen deshalb aus entsprechenden Materialien wie gepresstem Sandstein oder anderen Mineralien sowie Zellulose.
In das Schiffslogbuch werden die genauen Koordinaten der Position der Seebestattung eingetragen. Die Angehörigen erhalten auf Wunsch eine Urkunde mit diesen Koordinaten und einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes.
Voraussetzungen für eine Seebestattung:
Häufig muss die Seebestattung von der Kommune, in der ein Verstorbener seinen Wohnsitz hatte, genehmigt werden. Die Verbundenheit des Verstorbenen mit dem Meer, vielleicht ein maritimer Beruf, aber auch die Liebe zum Angeln reichen meist als Gründe aus, um diese Genehmigung zu erhalten. Um Zweifeln vorzubeugen, sollte zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung getroffen und hinterlegt werden, aus der später der Wille des Verstorbenen klar ersichtlich ist. Außerdem sollte die Erklärung von einer weiteren Person bestätigt werden, weil so Zweifel an der Echtheit des Dokuments vermieden werden. Mehr Informationen zu allen Fragen einer „Seebestattung" erhalten Sie in einer unserer Geschäftsstellen.
Ablauf einer Seebestattung heute:
In der Regel findet am Heimatort des Verstorbenen eine Trauerfeier mit anschließender Kremation statt. Der Bestatter (oder das Krematorium) übersendet die Aschenkapsel an eine Seebestattungsreederei. Dort wird die Asche in eine Seebestattungsurne Ihrer Wahl umgefüllt. Die Angehörigen haben die Wahl, ob sie an der Bestattung der Urne auf hoher See teilnehmen möchten oder nicht. Bei der Teilnahme von Angehörigen spricht man von einer begleiteten Seebestattung. Ohne Teilnahme der Angehörigen, spricht man von einer stillen Seebestattung.
Bei einer stillen Seebestattung werden in der Regel mehrere Urnen bei einer Bestattungsfahrt dem Meer übergeben. Nehmen die Angehörigen teil, wird zumeist nur eine Urne mit auf See genommen, und Kapitän wie Besatzung nehmen die Bestattung meist in Uniform vor. Einholen und Hissen der Flagge, musikalische Untermalung (Nationalhymne oder Trauermusik) sowie das Blasen der Steuermannspfeife sind oft verwendete Rituale. Nach einer kurzen Ansprache wird die Urne an Schnüren dem Meer übergeben.
Der Nachwurf von Kränzen oder Blumengebinden ist nicht erlaubt. Deshalb werden meist einzelne Blumen oder Blütenblätter als letzter Gruß auf das Meer gestreut. Ein nach speziellen Vorgaben vom Floristen gefertigter kleiner Kranz kann zur Markierung des Seegrabes verwendet werden, während das Schiff eine Ehrenrunde um das Seegrab fährt und sich dann mit drei Signaltönen von der Bestattungsposition verabschiedet.
Wenn eine Seebestattung Ihr Wunsch ist oder der Wunsch Ihres Angehörigen war, helfen wir Ihnen gerne, alle Details einer Seebestattung in Verbindung mit einer Feuerbestattung zu planen. Sprechen Sie uns diesbezüglich bitte in einer unserer zahlreichen Geschäftsstellen in München und ganz Bayern an.